Die Tarifautonomie beschreibt das verbriefte Recht für Arbeitgeber und Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen in der Fläche und auch für einzelne Betriebe selbständig, in eigener Verantwortung und ohne staatliche Einflussnahme zu regeln. Dieses Recht war lange Zeit nicht selbstverständlich.
Es hat letztlich seinen Ursprung in den bürgerlichen Freiheitsrechten, wie sie sich seit der Französischen Revolution 1789 Stück für Stück europaweit durchgesetzt hatten.
Ohne eine freie Wirtschaftsordnung versehen mit dem Recht Gewerbe zu betreiben und Vereinigungen (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) gründen zu dürfen, wäre die Tarifautonomie undenkbar gewesen.