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Arbeitgeberverband Lippe e. V.
Arminstr. 11
32756 Detmold
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Internetseite und Ihr Interesse an unserem Verband. Der Arbeitgeberverband Lippe möchte sich Ihnen mit einer informativen Website präsentieren. Wir bitten Sie, die folgenden wichtigen Hinweise und Informationen zu beachten:
Haftungsausschluss
Alle auf den Internetseiten des Arbeitgeberverbandes Lippe (AGV) enthaltenen Angaben und Informationen wurden von uns sorgfältig recherchiert und geprüft. Diese Informationen sind ein Service des AGV und ersetzen nicht eine persönliche Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können weder der AGV noch Dritte die Haftung übernehmen. Alle Informationen dienen ausschließlich zur Information der Besucher von www.agv-lippe.de. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
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Impressum
Das Informationsangebot von www.agv-lippe.de im Internet wurde konzipiert und gestaltet von:
Arbeitgeberverband Lippe e. V.
Arminstr. 11
32756 Detmold
Postfach 19 31
32709 Detmold
Telefon: (05231) 93 85-0
Telefax: (05231) 93 85-20
Email: info@agv-lippe.de
Internet: www.agv-lippe.de
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Walter Metzen
Olaf Begemann
Thomas Voss
Geschäftsführer: Marc-Henning Galperin
Registergericht: Amtsgericht Detmold
Registernummer: VR 1240
Verantwortlich für den Inhalt:
Ulrich Thomas, Arminstr. 11, 32756 Detmold
Wichtiger Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns als Betreiber der Website www.agv-lippe.de ausdrücklich von den Inhalten der von uns verlinkten Internetseiten. Wir haben keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanzieren wir uns auch ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb unseres Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher Art dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
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An die LZ zum Artikel in Ausgabe Nr. 238, v. 13.10.2011, S. 10: „Kunststoffindustrie: Tarifverhandlungen ohne Ergebnis“13.10.2011 Der Artikel gibt die Aussage der IG Metall Detmold wieder, nachdem das letzte Angebot der Arbeitgeber 3,5 % Entgelterhöhung bei einer Laufzeit von 15 Monaten betragen habe und die Angebote „billige Taschenspielertricks“ gewesen seien.
mehr dazu 1. Wirtschafts- und Sozialpolitisches Forum Lippe: 13.10.2011 Am 11. Oktober 2011 fand auf Einladung des Arbeitgeberverbandes Lippe, der IHK, des DEHOGA, des Einzelhandelsverbandes Lippe sowie der Kreishandwerkerschaft bei der Industrie und Handelskammer Lippe zu Detmold eine Podiumsdiskussion zum Thema „Standort Lippe - Eine Kursbestimmung für die heimische Wirtschaft“ statt.

mehr dazu Eigene Potentiale nutzen14.07.2011 Dr. Brauksiepe zu Gast beim Arbeitgeberverband Lippe und dem Verein „An die Arbeit“
Wie der Arbeitgeberverband Lippe und der Verein „An die Arbeit“ mitteilen, fand am 11. Juli 2011 eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Parl. Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Ralf Brauksiepe, im Lichtforum der Fa. Zumtobel, Lemgo statt.

mehr dazu Arbeitgeberverband mit Unverständnis zum Aktionstag zur Leiharbeit24.02.2011 Detmold. Mit Unverständnis reagiert der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Lippe, Marc-Henning Galperin, auf den angekündigten Aktionstag der IG Metall am 24.2.2011 zur Leiharbeit: „Die Proteste der IG Metall betreffen die Gestaltung gesetzlicher Regelungen - richten sich also gegen die Bundesregierung. Die Aktionen treffen aber diejenigen Unternehmen, deren Mitarbeiter nach Aufruf der IG Metall während der Arbeitszeit trotz Arbeitspflicht an diesen Aktionen teilnehmen sollen. „Dies ist schon wegen der bestehenden tariflichen Friedenspflicht unzulässig, von den eintretenden Produktionsausfällen ganz zu schweigen“, so Galperin in einer Presseerklärung. Wer demonstrieren wolle, müsse dies außerhalb der Arbeitszeit tun.
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