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  Arbeits- und Sozialrecht  

Ein Kernstück der Verbandsarbeit
Gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen fällt es immer schwerer, in der Flut der Gesetze und Vorschriften die Übersicht zu behalten. Ob Mitarbeiter neu eingestellt oder entlassen werden sollen, wie lange sie höchstens arbeiten dürfen, wie sie einzugruppieren sind und wieviel Urlaub sie mindestens beanspruchen können:
das alles - und noch viel mehr - ist in Gesetzen und Tarifverträgen geregelt.
Aber auch größeren Firmen sind nicht immer die neuesten Tendenzen der Rechtsprechung und Auslegungen von Tarifvorschriften geläufig.

Die Leistungen des Verbandes
Die Verbandsgeschäftsstelle steht den Firmen jederzeit zur Beratung und Auskunft zur Verfügung- telefonisch oder vor Ort im Betrieb. Die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle helfen so, im betrieblichen Alltag notwendige Entscheidungen zu treffen, so dass vielfach Auseinandersetzungen mit dem entsprechenden Kosten- und Zeitaufwand vermieden werden.

Müssen Streitfragen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor den Arbeits- und Sozialgerichten entschieden werden, vertreten die Juristen des Verbandes kostenlos die Mitgliedsfirmen in den Prozessen. Dazu gehören die Verfahren vor den örtlichen Arbeits- und Sozialgerichten und vor dem Landesarbeits- und sozialgericht.

Die Mitarbeiter des Verbandes bieten Hilfestellung bei Formulierung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen bis hin zu Einigungsstellen sowie bei der Erarbeitung von Firmentarifverträgen.

Einen weiteren Schwerpunkt der Beratung bildet der Arbeitskreis "Personalleiter ". Dort treffen die Experten der Verbandsgeschäftsstelle mit Unternehmensvertretern zusammen. Diese wechselseitige Information hat den Arbeitskreis zu einem unverzichtbaren Instrument gemacht. Ergänzend dazu führt der Verband jährlich eine Reihe von Informationsveranstaltungen durch.

Arbeitsrechtsseminare
In Arbeitsrechtsseminaren bieten wir unseren Mitgliedern mit professioneller Präsentationstechnik regelmäßig Veranstaltungen zu aktuell brennenden Themen an. Hierbei setzen wir nicht auf Quantität, sondern auf Qualität. Dieses gilt sowohl für die Teilnehmerzahl (maximal 20) als auch für die Themenwahl. So werden alle Seminare praxisnah und aktuell von kompetenten Referenten in unserer Geschäftsstelle präsentiert. Die regelmäßig ausgebuchten Seminare zeigen, dass wir mit diesem Konzept richtig liegen.


  Aktuelle Meldungen  

An die LZ zum Artikel in Ausgabe Nr. 238, v. 13.10.2011, S. 10: „Kunststoffindustrie: Tarifverhandlungen ohne Ergebnis“

13.10.2011
Der Artikel gibt die Aussage der IG Metall Detmold wieder, nachdem das letzte Angebot der Arbeitgeber 3,5 % Entgelterhöhung bei einer Laufzeit von 15 Monaten betragen habe und die Angebote „billige Taschenspielertricks“ gewesen seien.

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1. Wirtschafts- und Sozialpolitisches Forum Lippe:

13.10.2011
Am 11. Oktober 2011 fand auf Einladung des Arbeitgeberverbandes Lippe, der IHK, des DEHOGA, des Einzelhandelsverbandes Lippe sowie der Kreishandwerkerschaft bei der Industrie und Handelskammer Lippe zu Detmold eine Podiumsdiskussion zum Thema „Standort Lippe - Eine Kursbestimmung für die heimische Wirtschaft“ statt.

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Eigene Potentiale nutzen

14.07.2011
Dr. Brauksiepe zu Gast beim Arbeitgeberverband Lippe und dem Verein „An die Arbeit“

Wie der Arbeitgeberverband Lippe und der Verein „An die Arbeit“ mitteilen, fand am 11. Juli 2011 eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Parl. Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Ralf Brauksiepe, im Lichtforum der Fa. Zumtobel, Lemgo statt.

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Arbeitgeberverband mit Unverständnis zum Aktionstag zur Leiharbeit

24.02.2011
Detmold. Mit Unverständnis reagiert der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Lippe, Marc-Henning Galperin, auf den angekündigten Aktionstag der IG Metall am 24.2.2011 zur Leiharbeit: „Die Proteste der IG Metall betreffen die Gestaltung gesetzlicher Regelungen - richten sich also gegen die Bundesregierung. Die Aktionen treffen aber diejenigen Unternehmen, deren Mitarbeiter nach Aufruf der IG Metall während der Arbeitszeit trotz Arbeitspflicht an diesen Aktionen teilnehmen sollen. „Dies ist schon wegen der bestehenden tariflichen Friedenspflicht unzulässig, von den eintretenden Produktionsausfällen ganz zu schweigen“, so Galperin in einer Presseerklärung. Wer demonstrieren wolle, müsse dies außerhalb der Arbeitszeit tun.

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