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  Das Verbandsgebiet  

Das Verbandsgebiet des AGV Lippe umfasst das Kreisgebiet Lippe und ist damit deckungsgleich mit dem entsprechenden Kammerbezirk.

www.bad-salzuflen.de www.kalletal.de www.lemgo.de www.leopoldshoehe.de www.lage.de www.oerlinghausen.de www.extertal.de www.augustdorf.de www.detmold.de www.horn-bad-meinberg.de www.barntrup.de www.schieder-schwalenberg.de www.luegde.de www.schlangen-online.de www.blomberg-lippe.de www.doerentrup-lippe.de

  Aktuelle Meldungen  

An die LZ zum Artikel in Ausgabe Nr. 238, v. 13.10.2011, S. 10: „Kunststoffindustrie: Tarifverhandlungen ohne Ergebnis“

13.10.2011
Der Artikel gibt die Aussage der IG Metall Detmold wieder, nachdem das letzte Angebot der Arbeitgeber 3,5 % Entgelterhöhung bei einer Laufzeit von 15 Monaten betragen habe und die Angebote „billige Taschenspielertricks“ gewesen seien.

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1. Wirtschafts- und Sozialpolitisches Forum Lippe:

13.10.2011
Am 11. Oktober 2011 fand auf Einladung des Arbeitgeberverbandes Lippe, der IHK, des DEHOGA, des Einzelhandelsverbandes Lippe sowie der Kreishandwerkerschaft bei der Industrie und Handelskammer Lippe zu Detmold eine Podiumsdiskussion zum Thema „Standort Lippe - Eine Kursbestimmung für die heimische Wirtschaft“ statt.

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Eigene Potentiale nutzen

14.07.2011
Dr. Brauksiepe zu Gast beim Arbeitgeberverband Lippe und dem Verein „An die Arbeit“

Wie der Arbeitgeberverband Lippe und der Verein „An die Arbeit“ mitteilen, fand am 11. Juli 2011 eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Parl. Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Ralf Brauksiepe, im Lichtforum der Fa. Zumtobel, Lemgo statt.

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Arbeitgeberverband mit Unverständnis zum Aktionstag zur Leiharbeit

24.02.2011
Detmold. Mit Unverständnis reagiert der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Lippe, Marc-Henning Galperin, auf den angekündigten Aktionstag der IG Metall am 24.2.2011 zur Leiharbeit: „Die Proteste der IG Metall betreffen die Gestaltung gesetzlicher Regelungen - richten sich also gegen die Bundesregierung. Die Aktionen treffen aber diejenigen Unternehmen, deren Mitarbeiter nach Aufruf der IG Metall während der Arbeitszeit trotz Arbeitspflicht an diesen Aktionen teilnehmen sollen. „Dies ist schon wegen der bestehenden tariflichen Friedenspflicht unzulässig, von den eintretenden Produktionsausfällen ganz zu schweigen“, so Galperin in einer Presseerklärung. Wer demonstrieren wolle, müsse dies außerhalb der Arbeitszeit tun.

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